Widerrufsbelehrung für Verbraucher
für Werk- und Dienstleistungen der VurIn Elektrotechnik GmbH
Stand: 05/2026
Hinweis: Diese Belehrung gilt für Verträge mit Verbrauchern, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, insbesondere per E-Mail, Telefon, Online-Anfrage oder beim Kunden vor Ort. Bei reinen Warenkäufen ohne Montage-/Installationsleistung kann eine abweichende Widerrufsbelehrung erforderlich sein.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der VurIn Elektrotechnik GmbH, Röntgenstraße 24, 21493 Schwarzenbek, Telefon: 04151 / 88 49 717, E-Mail: info@vurin-elektrotechnik.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten durch eine andere Lieferart als die günstigste Standardlieferung), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen zurückzuzahlen, ab dem Tag, an dem Ihr Widerruf bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Ihnen entstehen dadurch keine Entgelte.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, ist ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang entspricht.
Beginn der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Wenn Sie wünschen, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Leistungen beginnen, benötigen wir Ihr ausdrückliches Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail).
In diesem Fall können bereits erbrachte Leistungen bei einem späteren Widerruf anteilig vergütungspflichtig sein. Ohne dieses Verlangen beginnen wir die Ausführung grundsätzlich erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sofern nichts anderes vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.